Lomer Montageservice AGB 1.Allgemeine RegelungenDie Allgemeinen Gesch ftsverbindungen werden zwischen Lomer Montageservice ( Lomer Montageservice ), (Auftragnehmer „AN“) und dem jeweiligen Kunden (Auftraggeber „AG“) in alle Vertragsverh ltnisse wirksam mit einbezogen, es sei denn, anderslautendes wurde schriftlich vereinbart.1.1. Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den AG erweitert, so ist dies zus tzlich zu vergüten. Ebenso zus tzlich zu vergüten sind bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.1.2. S mtiche Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen, welche auf der Webseite www.lomer-montage.com stets online ver ffentlicht oder in Angeboten verlinkt sind. Die verbindliche Preisbindung schriftlicher Angebote des AN betr gt 2 Tage ab Angebotsdatum.1.3.1. Der Auftrag darf auch an ein Subunternehmen vergeben werden. Wird der Auftrag an einen Subunternehmer vergeben, haftet der AN nur bei Vorsatz, grober Fahrl ssigkeit oder bei der Verletzung von Leben, K rper oder Gesundheit. Für den Fall der Abgabe an einen Subunternehmen tritt der AN seine Rechte an diesem an den AG ab. Der AG nimmt diese Abtretung an.1.3.2. Schlie t AN mit einem vom AG beauftragten Subunternehmer einen neuen Vertrag ab, so verliert der AG gegenüber dem AN folglich jedwede Garantie- u./o. Gew hrleistungsansprüche. Etwaige Ansprüche des AN an den AG bleiben jedoch bestehen, insbesondere der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bzw. eine Ausfallentsch digung von mind. einem Drittel der Auftragssumme ohne Nachweis ersparter Aufwendungen.1.4. Die Kommunikation zwischen AG und AN findet vorzugsweise per Email statt. Der AG anerkennt diese Art der Kommunikation nach Beauftragung in Bezug auf relevante Mitteilungen seitens des AN als verbindlich an, sofern er dieser Regelung nicht schriftlich widersprochen hat. Der AG ist insofern verpflichtet, seinen Email- Posteingang mindestens 1x t glich auf eingegangene Mitteilungen seitens des AN zu überprüfen. Für bertragungsfehler und Kennzeichnung als Spam-Mail haftet der AN in diesem Falle ausdrücklich nicht. 1.5. Der AG ist verpflichtet, ein schriftliches Angebot des AN hinsichtlich aller get tigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Am Tage der Auftragsdurchführung entstehen für Leistungen, welche nicht in der Leistungsbeschreibung des AN festgehalten wurden, Mehrkosten gem. aktueller Preisliste für deren Durchführung. 1.6. Der AN bietet in eigenem Namen und auf eigene Rechnungen auch Montageleistungen für M bel von bestimmten Marken und Herstellern an (z.B. IKEA M bel etc.). Daraus ist nicht abzuleiten, dass der AN entsprechende Vertr ge mit den jeweiligen Anbietern / Marken etc. unterh lt. Ausgewiesene Marken geh ren ihren jeweiligen Eigentümern. 2. Abrechnung und Zahlung 2.1. S mtliche Arbeitsleistungen (Arbeiterstunden und Auslagen) sind t glich und in bar oder mit EC Karte an den AN zu bezahlen, sofern anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde. S mtliche Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Bei Arbeiten, welche nach tats chlich abgeleisteten Arbeitsstunden zu vergüten sind, gilt ein Abrechnungstakt von je angefangenen 30 Minuten als vereinbart. 2.2. Beruft sich der AG auf M ngel oder Sch den, berechtigt ihn dies nicht, die vereinbarte Vergütung zu kürzen oder einzubehalten. Es wird insofern auf die Haftungsbestimmungen und -vereinbarungen verwiesen, wonach der AN seine Ansprüche gegenüber seiner Versicherung an den AG abtritt – der AG diese Abtretung annimmt und der AG demzufolge keinerlei Abzüge von der vereinbarten Vergütung gegenüber dem AN vornehmen darf. 2.3. Der AN erhebt für Auftr ge, welche unter 4 Arbeitsstunden sind, eine Anfahrtskostenpauschale gem. aktueller Preisliste, sofern anderes nicht schriftlich vereinbart wurde. 2.4. Wird ein Auftrag nach abzuleistenden Arbeitsstunden vereinbart, so findet der Vertragsschluss auf Basis eines Dienstvertrages statt und ausdrücklich nicht auf Basis eines Werkvertrages. Weiterhin beinhaltet ein Dienstvertrag keine Fertigstellungsgarantie für ein vom AG gewolltes Projekt. Vielmehr werden dann die abgeleisteten Arbeitsstunden abgerechnet, bis die vom AG gewünschten Arbeiten vollendet sind – u./o. der AG den Auftrag vorzeitig beendet. Im letzteren Fall berührt die vorzeitige Beendigung eines vereinbarten Stundenkontingentes jedoch nicht dessen Gültigkeit. Ein vereinbartes Mindest-Stundenkontingent stellt somit gleichzeit auch einen Mindestauftragswert für den vorliegenden Auftrag dar und ist auch bei vorzeitiger Beendigung durch den AG u./o. schnellerer Erledigung durch den AN, in voller H he zu vergüten. 2.5. Die Abrechnung hat in jedem Fall mit Lomer Montageservice stattzufinden, und zwar auch dann, wenn ein Subunternehmen den Auftrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Rechnet ein eingesetztes, vermitteltes Unternehmen oder ein Subunternehmen mit dem Kunden ab, so hat sich letzterer, um Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung leisten zu k nnen, eine entsprechende Inkassovollmacht vorlegen zu lassen. 2.6. Der AN akzeptiert ausschlie lich Barzahlung, sofern anderslautendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Abrechnung gilt vom AG mit Zahlung als akzeptiert. Jedwede sp tere Einwendungen gegen die Abrechnung gelten damit als ausgeschlossen. 3.Allgemeines zur Auftragsdurchführung3.1. Wird der AN damit beauftragt, von Dritten zerlegtes Montagegut zu remontieren, übernimmt dieser hierfür keinerlei Gew hr bzw. Haftung hinsichtlich Statbilit t, Beschaffenheit, Vollz hligkeit aller Montageteile und Durchführbarkeit. 3.2. Nimmt der AN einen Auftrag des AG an, welcher nach abgeleisteten Arbeitsstunden abzurechnen ist, so hat der AG vermeintliche Verz gerungen, welche der AN zu vertreten hat, sofort und schriftlich, hilfsweise telefonisch, gegenüber dem AN zu reklamieren, so dass der AN in der Lage ist, einen solchen Mangel, sofern vorhanden, sofort abzustellen. Eine sp tere Reklamation ist unwirksam, da ein Verschulden des AN in Bezug auf Verz gerungen w hrend der Abwicklung dann nicht mehr nachweisbar ist, und bei Vorliegen eines solchen Mangels der AN bei versp teter Mitteilung auch nicht mehr von seinem Recht der Beseitigung Gebrauch machen kann. 3.3. Der AN beh lt sich das Recht vor, seine Erkl rung zur Bereitschaft zur Durchführung zurück zu ziehen oder vom Vertrag zurück zu treten, wenn ihm die Durchführung unm glich ist u./o. seitens des AG nicht rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen und auch Informationen übermittelt wurden, welche für die Planung bzw. Durchführung des Auftrages erforderlich gewesen w ren. Bereits angefallene Kosten und Verauslagungen sind in einem solchem Fall dem AN unverzüglich zu erstatten. 3.4. Der AN haftet nicht für die Vollst ndigkeit und den Zustand fremdgelieferter Ware. Liefert der AN selbst, so haftet er nicht, wenn ihm die Ware (meist Montagegut) in geschlossener Verpackung ohne die M glichkeit der berprüfung übergeben wurde. 3.5. Der AN haftet nicht für die Plangenauigkeit von an ihn übergebener Planungen, Skizzen und Zeichnungen (inbesondere Küchenaufma en). Ebenso haftet der AN nicht für deren M glichkeit der tats chlichen Umsetzbarkeit. 4. Abnahmepflichtige Arbeiten 4.1.1. Der AN führt Arbeiten an Wasser- u. Stromanschlüssen nur mit hierfür qualifiziertem Fachpersonal durch. S mtliche Arbeitnehmer oder beauftragte Unternehmer sind seitens des AN angewiesen, ohne die notwendige Qualifikation keine solchen Anschlüsse herzustellen. 4.1.2. Aus wichtigem Anlass weist der AN den AG ausdrücklich an, sich die Eignung und die Erlaubnis für das Herstellen von Wasser- u. Stromanschlüssen von jedem durchführenden Monteur nachweisen zu lassen. Vom AN beauftragtes Personal ist angewiesen, entsprechende Nachweise bei Arbeitseins tzen stets bei sich zu führen. Bietet ein Monteur die Ausführung derlei Anschlüsse an und kann gleichzeitig keine Nachweise führen, ist der AG angewiesen, dem AN hierüber unverzüglich Mitteilung zu machen und die Durchführung der Arbeiten zu verweigeren (Verlust Gew hrleistungsanspruch u.a.). 4.3. Der AN bietet keine Anschlüsse oder Arbeiten an Gasleitungen oder Gasger ten an. 5. Haftung für M ngel und Sch den 5.1. Der AG hat alle Arbeiten nach Beendigung unverzüglich in Augenschein zu nehmen und M ngel u./o. Sch den ebenso unverzüglich anzuzeigen. Die vollendete Montage sowie auch eventuell durch den AN transportiertes Gut ist vor Ort auf Unversehrtheit und Funktionalit t zu überprüfen. Sp tere Reklamationen sind ausgeschlossen. 5.1.2. Der AN hat bei berechtigten Reklamationen / M ngeln das Recht auf eine Mangelbeseitigung. Der AG ist nicht berechtigt, eine Kürzung der Vergütung vorzunehmen u./o. eine Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des AN zu veranlassen, bevor er den AN nicht ausdrücklich zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat. Der AN ist zu einer Mangelbeseitigung nur verpflichtet, sofern der Mangel berechtigt ist und rechtzeitig angezeigt wurde. 5.2. Im Falle von Bohr- u. Dübelarbeiten übernimmt der AN keine Haftung dafür, ob der anzubringende Gegenstand in Bezug auf die Beschaffenheit der betreffenden Wand einen sicheren Halt bietet. Der AN spricht Bedenken u./o. Empfehlungen gegenüber dem AG aus, wird den Auftrag aber so ausführen, wie dies der AG wünscht. Der AG hat s mtliche Bohr- u. Dübelarbeiten nach Beendigung in Augenschein zu nehmen und eventuelle Bedenken, Sch den u./o. M ngel unverzüglich gegenüber dem AN anzuzeigen. Der AN haftet in Bezug auf Bohr- u. Dübelarbeiten somit nur aufgrund von Vorsatz und grober Fahrl ssigkeit. Hat der AN zu gro e Bedenken in Bezug auf einen drohenden Schaden u./o. Sicherheitsrisiko, so ist er berechtigt, die Durchführung solcher Arbeiten abzulehnen, ohne dass dem AG hierdurch ein Schadensersatzanspruch entsteht. 5.3. Der AN hafet grunds tzlich nicht für Besch digungen im Mauerwerk, z.B. wenn Wasserleitungen u./o. Stromkabel angebohrt werden, sofern der AG die Arbeiten trotz Bedenken seitens des AN wünscht. Der AN hat das Recht, einen Auftrag nicht durchzuführen, sofern berechtigte Bedenken hinsichtlich einer drohenden Gefahr bestehen. In einem solchen Fall hat der AG dem AN die bis dahin entstandenen Kosten und Auslagen dennoch zu erstatten. 5.4. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die ben tigte Arbeitsfl che durch den AN genutzt werden kann. Empfindliche Bodenbel ge sind entsprechend zu schützen und zerbrechliches Inventar in unmittelbarer N he zu entfernen. Der AN haftet nicht für Besch digungen, welche dadurch entstehen, dass nicht genügend Freiraum für die Durchführung der Arbeiten vorhanden ist. 5.5. Im Rahmen von Bohr- u. Dübel- u. S gearbeiten, welche in geschlossenen R umen vorgenommen werden, setzt sich Staub und Schmutz an W nden, B den und am Inventar fest. Nach dem Grundsatz “wo gehobelt wird, f llt Sp ne”, haftet der AN nicht für Sch den, welche dem AG hieraus resultieren. Der AG ist angehalten, vor Beginn solcher Arbeiten entsprechende Schutzma nahmen zu unternehmen. Insbesondere das Nachmalern von W nden ist bei Bohr- u. Dübelarbeiten eine naturgem e Folge dererlei Arbeiten. 5.6. Der AN haftet, mit Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrl ssigkeit sowie der Verletzung von Leben, K rper und Gesundheit nicht für Sch den, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage u./o. beim Transport (trotz ausreichender Transportsicherung) an gebrauchten Discountm beln u./o. M beln aus Eigenbau entstehen. Derartige M bel sind für wiederholte Montagen in der Regel nicht robust genug konstruiert, so dass z.B. absplitterndes Furnier oder ausgebrochene Schraubenl cher die Regel sind. Der AG akzeptiert zudem Sch den, welche im Verschlei oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind und ohnehin irgendwann aufgetreten w ren. Der AG ist in Kenntnis darüber, dass bei einer Montage von Gebrauchtm beln durchaus Gebrauchsspuren entstehen k nnen. Trotz ausreichender Sicherung k nnen vereinzelt Kratzer oder Absplitterungen entstehen. Der AN ist berechtigt, solche “Kleinsch den” in eigener Regie z.B. durch Ausbesserungsarbeiten weitestgehend zu beheben. Bei der Montage von Holzm beln kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht mehr passgenau montiert werden k nnen, da sich das Holz der vormals vorherrschenden Luftfeuchtigkeit u./o. Beschaffenheit des Bodens angepasst und somit verformt hat. 5.7. Der AN beh lt sich die Montage von M beln (z.B. Küchenh ngeschr nke) vor, wenn zu vermuten ist, dass das M belstück hierbei besch digt oder unbrauchbar wird u./o. die bauliche Substanz des Mauer- bzw. Wandgewerks dies augenscheinlich nicht zul sst. Der AG weist den AN bei Bestehen einer solchen Gefahr darauf hin und nimmt eine Montage sodann nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf eigene Gefahr des AG und unter Ausschluss jedweder Haftung vor. Eine Haftung für Sch den an M beln, welche verleimt sind und durch den AN de- u./o. remontiert werden sollen, ist mit Ausnahme der Verletzung von Leben, K rper und Gesundheit ausgeschlossen. 5.8. Der AN haftet nicht und garantiert auch nicht, dass ein vom AG gewolltes Projekt tats chlich im vom AG gewollten Zeitfenster fertigestellt werden kann. Insbesondere übernimmt der AN keine Garantie für die tats chliche Durchführbarkeit einer vom AG gewollten Montage. Dies ist inbesondere bei Unm glichkeiten der Fall, z.B. wenn der AG physikalisch nicht realisierbare Projekte wünscht (z.B. H ngeschrank an einfach beplankte Rigipswand u.s.w). In einem solchen Fall ist die tats chliche Anwesenheitszeit des AN zuzüglich aller angefallenen Auslagen dennoch zu bezahlen. 5.9. Gibt der AG an, bei der Auftragsdurchführung selbst mitzuhelfen oder private u./o. anderweitige Hilfen zu stellen, erlischt mit Ausnahme der Verletzung von Leben, K rper und Gesundheit jedwede Haftung des AN, sobald der AG selbst oder von ihm beauftragte Dritte in das Auftragsgeschehen mit eingreifen, z.B. durch aktive Mithilfe beim Abtragen von Gütern oder der Montage an M beln. 5.10. Der AN haftet für Sch den aus der Verletzung des Lebens, des K rpers oder der Gesundheit, die auf Pflichtverletzung seiner Person oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Sch den, die auf einer Pflichtverletzung seiner Person oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrl ssigkeit seiner selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen. 5.11. Der AN ist von der Haftung befreit, soweit ein Verlust oder eine Besch digung auf Umst nden beruht, die der AN auch bei gr ter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. 5.12. Der AN tritt hiermit die ihm aus dem von ihm abzuschlie enden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Im Gegenzug verpflichtet sich der AG, auf sein Zurückbehaltungsrecht zu verzichten und die Abwicklung von Sch den mit der Versicherung vorzunehmen. 6. Besondere Vereinbarungen in Bezug auf Auftragsportale im Internet 6.1. Auf Vermittlungsportalen im Internet, vgl. „MyHammer“, „umzugsauktion.de“ u.s.w. werden seitens der Betreiber vom AG relevante Daten abefragt, auf deren Grundlage bietende Firmen verbindliche Angebote abgeben sollen. Dies ist jedoch nicht immer m glich, da die Portale nicht alle, für ein Unternehmen relevante Daten abfragen und der Kunde teilweise nur unvollst ndige Angaben macht. Generell wird der kostenlose, unverbindliche Besichtigungstermin seitens des AN als Alternative zu einer Auftragsvergabe online angeboten. Aus diesem Grund gelten für Kunden, welche über ein online-Portal dennoch anfragen, gesonderte Bedingungen. 6.2. Es wird zwischen AG und AN vereinbert, dass entgegenstehende Bedingungen und AGB seitens der Webseitenbetreiber die folgenden Vereinbarungen nicht berühren, da AG und AN mit den nachfolgenden Bedingungen das Gesch ftsverh ltnis im Innenverh ltnis klar regeln. Der AG wird angehalten, vor dem Einstellen eines Auftrages in ein Online-Auktionshaus und vor Vergabe eines Auftrags an den AN, die nachfoldenen Bedingungen zu verinnerlichen. Der AN weist in seinen Gebotstexten ausdrücklich auf die nachfolgenden Bedingungen hin. 6.3. Generell kalkuliert der AN aufgrund des Preisdrucks, welcher auf jedem Unternehmen bei der Teilnahme an online-Auktionen lastet, mit der für ihn am günstigsten M glichkeit, zu dem für ihn günstigsten Zeitpunkt und gleichzeitig den günstigsten Rahmenbedingungen – es sei denn, der AG macht zu Zeit, Bedingungen und seinen M glichkeiten klare, unmi verst ndliche Angaben. Sofern der AG nicht alle Angaben vollst ndig macht (z.B. in Bezug auf das Arbeitsausma oder in Bezug auf Sonderleistungen), so geht der AN nur von den Leistungen aus, welche klar und auch unmi verst ndlich beschrieben sind. In allen anderen F llen geht der AN davon aus, dass der AG die betreffende Leistung nicht m chte. Dies gilt auch für Leistungen, welche zwar beschrieben, aber nicht verst ndlich sind. Formulierungen wie „vielleicht m chte ich dies oder jenes“ gelten in diesem Fall als vom AG als nicht klar gewollt, und sind sp ter somit auch nicht Grundlage der Kalkulation seitens des AN. 6.4. Ein abgegebenens Angebot seitens des AN hat eine Gültigkeit von 2 Tagen (ab Schluss des Tages, an welchem das Angebot abgegeben wurde), vorbehaltlich der Terminvergabe an einen anderen Kunden. Der AG hat sich vor einer Auftragserteilung beim AN zu erkundigen, ob der gewünschte Durchführungstermin zum Zeitpunkt der Zusage noch verfügbar ist. 6.5. Die Auftragsbeschreibung ist für den AN nur im Rahmen der ersten Preisabgabe bindend. ndert der AG sp ter den Leistungsumfang und bearbeitet seine Ausschreibung dahingehend, verf llt auch die Gültigkeit des Gebotes des AN, welches dieser weder korrigieren noch l schen muss. Dies gilt auch dann, wenn die Betreiber der online-Auktionen etwas anderes in ihren Allgemeinen Gesch ftsbedingungen niederschreiben. 6.6. Ein dem AN erteilter Zuschlag entfaltet nur dann rechtliche Wirksamkeit, wenn der AG das schriftliche Angebot des AN nach Erteilung eines Zuschlages ebenso rückbest tigt. Nur so ist gew hrleistet, dass auch die vorliegenden, Allgemeinen Gesch ftsbedingugnen mit in das Vertragsverh ltnis einbezogen werden. Gleichwohl kann der AN einseitig festlegen, einen Zuschlag auch ohne das Ausfertigen eines weiteren Vertrages verbindlich anzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn der AN dem AG nach Erteilung des Zuschlages eine entsprechende Mitteilung macht, und betrifft Auftr ge kleineren Ausmasses (unter € 100,- Auftragswert netto), bei welcher sich die Ausfertigung eines separaten Angebotes nicht lohnt. 6.7. Vermittlerportale stellen für den AN ein wichtiges Gesch ftsfeld dar, da diese Art der Kundengewinnung mit zunehmender Nutzung des Internets immer mehr an Bedeutung gewinnt. Gleichzeitig ist eine online-Auftragsvermittlung ein Instrument, von welchem der AN dringend abr t. Der AG muss sich bewusst sein, dass er unter Umst nden mit Nachforderungen zu rechnen hat, sofern sich herausstellt, dass er eine Leistung zu erw hnen vergessen oder unklar formuliert hat. Der AN stellt somit unmi verst ndlich klar, ausschlie lich zu den vorgenannten Bedingungen einen Auftrag durchzuführen, da bei dieser Art der Gesch ftsanbahnung die Gefahr des Mi verst ndnisses beidseitig gegeben ist. 7. Stornierung einer Serviceleistung: Eine Stornierung der Montage und sonstiger Serviceleistungen mindestens 30 Tage vor dem voraussichtlichen Montagetermin ist für Sie kostenfrei. Wird die Montage oder sonstige Serviceleistung mindestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Montagetermin von Ihnen storniert, sind wir berechtigt, 70% der Montagekosten zu verlangen. Wird die Montage oder sonstige Serviceleistung von Ihnen bis zum vorangehenden Werktag vor dem Montagetermin oder taggleich storniert oder kann aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht vollst ndig durchgeführt werden, sind wir berechtigt, 100 % der Montage- oder sonstige Servicekosten zu verlangen. In jedem Fall steht es Ihnen frei nachzuweisen, dass Tik kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Ansprüche von IKEA bleiben unberührt. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Mündliche oder schriftliche Erg nzungen, Beauftragungen und Bedingungen des AG bedürfen generell der schriftlichen Rückbest tigung des AN. Gleiches gilt auch für den Gesch ftsverkehr unter Kaufleuten. 8.2. Angebote des AN an den AG sind nur für dessen eigene Verwendung und nicht für Dritte bestimmt. Sofern der AG Angebote des AN Dritten in der Absicht zug nglich macht (insbesondere Mitbewerbern des AN), so dass diese dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen oder solchen erzielen k nnten, oder auf Grundlage der M glichkeit der Einsichtnahme in das Angebot des AN ein Gegenangebot zu erstellen in der Lage sind, beh lt sich der AN die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. 8.3. Die Gefahr des Missverst ndnisses anderer als schriftlicher Auftragsbest tigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollm chtigte Leute des AN hat der Letztere nicht zu verantworten. 8.4. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Vertrag zusammenh ngen, ist Gerichtsstand Düsseldorf. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschlie liche Zust ndigkeit nur für den Fall, da der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew hnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder pers nlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 8.5. Die Allgemeinen Gesch ftsbedingungen werden fester Vertragsbestandteil, ebenso weitere Unterlagen, welche im Rahmen eines Auftrages individuell anfallen – es sei denn, in dem Angebot des AN (Vertrag) wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder einzelne Punkte dieser AGB wurden namentlich ausgeschlossen. 8.6. Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem Gewolltem am n chsten kommt. 8.7. Es gilt deutsches Recht.